Juhu, endlich ist es so weit!
Die Inzidenz im Landkreis lag am Samstag, 22. Mai den fünften Werktag unter 50. Damit sind ab 24. Mai Weinproben nicht nur im Außenbereich sondern auch wieder in der Probierstube möglich. Damit der Besuch bei uns für alle angenehm ist und möglichst reibungslos funktioniert, bitte wir Sie unbedingt, die folgenden Richtlinien zu beachten:
- Die Weine dürfen aktuell nur sitzend am Tisch verkostet werden. Solange die Inzidenz unter 50 liegt auch in der Probierstube.
- Es dürfen momentan 2 Haushalte mit maximal 5 Personen zusammensitzen. Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene, zählen nicht mit.
- Sie benötigen einen bestätigten negativen Corona Test (max. 24h alt). Wir führen im Weingut keine Tests durch.
- Für vollständig geimpfte, deren 2. Impfung mind. 14 Tage zurückliegt, entfällt die Testpflicht. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit. Gleiches gilt für Genesene, bitte bringen sie einen Nachweis mit.
- Im kompletten Innen,- und Außenbereich gilt Maskenpflicht. Die Maske darf am Tisch abgenommen werden.
- Eine Kontaktverfolgung ist per Erfassungsbogen erforderlich.
Wir freuen uns, Ihnen endlich unsere neuen Jahrgänge im Weingut vorstellen zu können.
Da wir durch die Reglungen nur ein beschränktes Platzangebot in der Probierstube haben, wäre es schön, wenn sie sich vor ihrem Besuch kurz melden.
Bis Bald!
Eure Familie Markus & Fritz Kohl